Gerade in Großstädten wie München und deren Innenstädten ist die Suche nach einem Parkplatz oft recht mühsam. Dies gilt insbesondere am Wochenende oder aber auch vor Feiertagen. Da ist manch einer froh, wenn er einfach nur einen der heiß begehrten Parkplätze hat und in Ruhe seine Termine erledigen kann. Irgendwann kommt man dann wieder zum Auto zurück und muss feststellen, dass man zugeparkt wurde. Nun überlegt manch einer sicherlich, was er am besten macht und ob er das Auto abschleppen lassen sollte.
Ein Fall für die Ordnungsbehörden
Wer in einer Parklücke steht, welche vorne oder hinten von einem anderen Auto zugeparkt wurde, der überlegt sicher zuerst, ob er mit Lenken und Kurbeln das Auto irgendwie wieder heraus bekommt. Meistens stehen die falsch geparkten Autos, oft aus Mangel an Parkplätzen aber so schwierig, dass man besser die Leute vom Ordnungsamt der Stadt München holen sollte. Denn die können nach einer gewissen Zeit auch einen Abschleppdienst rufen, um das fremde Auto auf einen anderen Parkplatz versetzen zu lassen. Solch eine Versetzung gehört für viele Abschleppunternehmen gerade in Großstädten fast schon zum normalen Tagesgeschäft und ist gegenüber dem Abschleppen zu einem Verwahrungsort um einiges billiger. Ist das Ordnungsamt erst einmal an Ort und Stelle, versucht dieses natürlich zuerst, den Besitzer des Autos ausfindig zu machen. Taucht dieser nach einer gewissen Zeit nicht auf oder kann nicht innerhalb kürzester Zeit ermittelt werden, nimmt das Ordnungsamt dann Kontakt zu einem Abschleppunternehmen in München auf, um das Auto abschleppen lassen zu können. Dieser wird natürlich sofort aktiv und die Ordnungsbehörden müssen nach getaner Arbeit erst einmal in Vorkasse gehen. Taucht der Besitzer noch vor dem Abschleppen auf, muss er dem Abschleppdienst für das Auto abschleppen lassen lediglich die Kosten für die Anfahrt bezahlen.
Die Kosten für das Auto abschleppen lassen
Haben die Ordnungsbehörden ein Auto abschleppen gelassen, welches ein anderes Auto zugeparkt hat, dann könnte es unter Umständen teuer werden. Da die Behörde für das Abschleppen in Vorkasse gegangen ist, muss der Besitzer des Autos diese Kosten natürlich im Nachhinein an die Behörde bezahlen. Diese können je nach Abschleppunternehmen unterschiedlich hoch sein und zwischen 75 und 120 Euro betragen. Zu diesen Kosten kommen natürlich auch die Kosten für das Versetzen oder gar das Abschleppen des Autos zur Verwahrungsstelle hinzu. Darüber hinaus muss der Besitzer auch noch die Kosten für die Verwaltung bezahlen, welche auch die Verwarnung oder das Bußgeld beinhalten. Am Ende kann das Auto abschleppen lassen für das Zuparken mehr als 200 Euro kosten.
Fremdes Auto auf dem privaten Grundstück
Autos werden von den Abschleppunternehmen aber nicht nur von Parkplätzen in der Stadt entfernt. Es kann hin und wieder auch einmal vorkommen, dass ein fremdes Auto auf einem privaten Grundstück steht und der Eigentümer hier ebenso das Recht hat, ein Auto abschleppen lassen zu können. Bevor er dies jedoch tut, muss er auf jeden Fall erst einmal versuchen, den Besitzer des Autos ausfindig zu machen und auch schauen, dass das eventuelle Abschleppen nicht gegen andere Rechte verstößt. Hier kann unter Umständen auch das Ordnungsamt dabei helfen, den Besitzer zu ermitteln. Kommt es am Ende doch dazu, dass der Wagen abgeschleppt wird, sollte der Eigentümer des Grundstückes auch wissen, dass er dann die Kosten für das Auto abschleppen lassen erst einmal übernehmen muss.